| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 12.11.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
| Antragsteller*in: | Frauenversammlung (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Frankfurt) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 13:48 |
Gleichberechtigung von Frauen in Gesellschaft und Partei voranbringen – Feministische Politik als Gemeinschaftsaufgabe begreifen, das Frauenstatut leben
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Die Umsetzung des Frauenstatuts und die Förderung innerparteilicher
Gleichstellung sind eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Kreisverbands.
Verantwortung hierfür tragen alle Mitglieder ebenso wie der Kreisvorstand, die
Stadtteilgruppensprecher*innen, die Koordinationen der Arbeitsgemeinschaften und
die Mandatsträger*innen. Das Frauenstatut und das Vielfaltsstatut zu leben
bedeutet dabei mehr als die Einhaltung formaler Vorgaben bei der Besetzung von
Listen, Gremien und Funktionen. Alle Mitglieder tragen Verantwortung dafür, sich
mit patriarchalen Strukturen und den eigenen Verhaltens- und Handlungsmustern
auseinanderzusetzen und zu einer Parteikultur beizutragen, in der Frauen
gleichberechtigt teilhaben, sich einbringen und dauerhaft politisch engagieren
können.
Dies gilt insbesondere für die alltägliche Arbeit in Stadtteilgruppen,
Arbeitsgemeinschaften und anderen Parteistrukturen. Diese müssen so gestaltet
sein, dass Frauen kontinuierlich eingebunden, gehört und in ihrem politischen
Engagement unterstützt werden. Gleichstellung darf nicht erst dann zum Thema
werden, wenn vor Wahlen Kandidat*innen für Listen gesucht oder innerparteiliche
Funktionen besetzt werden. Vielmehr müssen während der gesamten Wahlperiode
Strukturen und eine Atmosphäre geschaffen werden, die die aktive Beteiligung von
Frauen fördern und verhindern, dass bestehende Hürden dazu führen, dass sie sich
aus der politischen Arbeit zurückziehen oder die Partei verlassen.
Der Kreisvorstand trägt für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser
Strukturen eine besondere Verantwortung. Er wird gebeten, eine Frau aus dem
Vorstand als frauen- und genderpolitische Ansprechpartnerin zu benennen. Diese
unterstützt den Kreisverband dabei, Gleichstellung und die Umsetzung des
Frauenstatuts stärker in der politischen und innerparteilichen Arbeit zu
verankern. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Austauschs findet
mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Treffen zwischen dem Kreisvorstand,
den Sexismusbeauftragten und der Koordination der AG Frauen statt. Dabei sollen
aktuelle Entwicklungen, strukturelle Herausforderungen sowie mögliche Maßnahmen
zur Stärkung der innerparteilichen Gleichstellung und zur Umsetzung des
Frauenstatuts beraten werden. An diesem Austausch sollen sich ausdrücklich
Mitglieder aller Geschlechter beteiligen, da feministische Politik und die
Umsetzung des Frauenstatuts eine gemeinsame Verantwortung des gesamten
Kreisverbands sind.
Zur Weiterentwicklung der innerparteilichen Gleichstellung und zur konsequenten
Umsetzung des Frauenstatuts werden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Veranstaltungen zu Feminismus und Gleichstellung
Ergänzend zu einer Kreismitgliederversammlung mit frauenpolitischem Schwerpunkt
wird mindestens eine weitere Veranstaltung pro Kalenderjahr verbindlich dem
Schwerpunkt Feminismus und Gleichstellung gewidmet und frühzeitig in die
Jahresplanung aufgenommen. Diese kann als öffentliche Veranstaltung oder als
Mitgliederabend durchgeführt werden und soll Raum für politische Bildung,
Austausch und die vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellen feministischen und
gleichstellungspolitischen Themen bieten. Diese müssen so gestaltet sein, dass
Frauen sich einbringen, gehört werden und kontinuierlich eingebunden fühlen
sowie in ihrem politischen Engagement unterstützt werden. Die AG Frauen sowie
die Sexismusbeauftragten sind bei der Vorbereitung angemessen einzubeziehen.
Dabei sollen regelmäßig aktuelle politische Herausforderungen, die Umsetzung des
Frauenstatuts sowie Strategien gegen Sexismus und Diskriminierung thematisiert
werden. Auch externe Referent*innen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen
können hierzu eingeladen werden. Der Kreisvorstand wird gebeten, auf eine
niedrigschwellige Teilnahme hinzuwirken und geeignete Rahmenbedingungen -
insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Vereinbarkeit mit Familie und Beruf
– zu berücksichtigen
2. Bericht der Sexismusbeauftragten und des Antidiskriminierungsteams
Auf der ersten Kreismitgliederversammlung im Kalenderjahr, berichten die
Sexismusbeauftragten sowie das Antidiskriminierungsteam über ihre Arbeit des
vergangenen Jahres. Der Bericht soll insbesondere anonymisierte Angaben zu
gemeldeten Vorfällen, Beratungs- und Unterstützungsfällen enthalten. Dabei ist
jederzeit auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der
Vertraulichkeit zu achten. Zudem soll über durchgeführte Veranstaltungen und
Präventionsmaßnahmen sowie strukturellen Herausforderungen innerhalb des
Kreisverbands berichtet werden. Auch können Empfehlungen für weitere Maßnahmen
zur Prävention von Sexismus und Diskriminierung sowie zur Stärkung einer
diskriminierungssensiblen Parteikultur ausgesprochen werden.
3. Evaluation des Frauenstatuts
Bis zur nächsten Frauenversammlung wird eine Evaluation des Frauenstatuts
durchgeführt. Ziel ist es, die Wirksamkeit bestehender Regelungen zu überprüfen
und gegebenenfalls Weiterentwicklungsbedarfe zu identifizieren.
Dabei ist insbesondere die Anwendung des Frauenstatuts im Rahmen der
Kommunalwahl 2026 zu evaluieren. Die Ergebnisse sind der nächsten
Frauenversammlung sowie der darauffolgenden Kreismitgliederversammlung
vorzulegen.
4. Budget für feministische Veranstaltungen
Der Kreisvorstand wird gebeten, bei künftigen Haushaltsplanungen Gender-
Budgeting einzuführen und im Rahmen des Strukturprozesses eine langfristige
Lösung für die Finanzierung von Veranstaltungen zu den Themen Feminismus und
Gleichstellung zu entwickeln.
Das Budget soll jährlich inflationsangepasst fortgeschrieben werden. Sofern
Veranstaltungen gemeinsam mit anderen Organisationen oder Parteien durchgeführt
werden, sollen künftig alle Mitorganisatorinnen beziehungsweise
mitveranstaltenden Organisationen angemessen an den entstehenden Kosten
beteiligt werden. Die Beteiligung wird transparent und öffentlich kommuniziert.
5. Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenstatuts
Im Rahmen des laufenden Strukturprozesses des KV Frankfurt am Main sollen
konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen sowie zur besseren Umsetzung des
Frauenstatuts entwickelt und vorgestellt.
Darüber hinaus soll die Bekanntmachung des Frauenstatuts innerhalb der
Mitgliedschaft gestärkt werden. Insbesondere bei der Ansprache und Einbindung
von Neumitgliedern sowie im Rahmen von Neumitgliedertreffen ist auf eine
angemessene Vermittlung hinzuwirken.
Bei der Gewinnung, Ansprache und Förderung von Kandidaturen für Ämter, Mandate
und innerparteiliche Funktionen soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
gezielt berücksichtigt und aktiv unterstützt werden.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Förderung und Unterstützung von jungen,
alleinerziehenden Frauen sowie Frauen mit Behinderungen oder
Migrationsgeschichte gelegt werden. Hierzu sollen insbesondere Mentoring-,
Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote ausgebaut sowie bestehende strukturelle
Hürden identifiziert und abgebaut werden.
Ziel ist es, die Vielfalt von Frauen im Kreisverband sichtbarer zu machen und
ihre politische Teilhabe auf allen Ebenen nachhaltig zu stärken. Dazu bedarf es
einer stetigen Weiterentwicklung und Einbeziehung des Vielfaltsstatuts.
Begründung
Erfolgt mündlich
