| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 12.11.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
| Antragsteller*in: | Frauenversammlung (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Frankfurt) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2026, 20:48 |
Gleichberechtigung von Frauen in Gesellschaft und Partei voranbringen – Feministische Politik als Gemeinschaftsaufgabe begreifen, das Frauenstatut leben
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Die Umsetzung des Frauenstatuts und die Förderung innerparteilicher
Gleichstellung sind eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Kreisverbands.
Verantwortung hierfür tragen alle Mitglieder ebenso wie der Kreisvorstand, die
Stadtteilgruppensprecher*innen, die Koordinationen der Arbeitsgemeinschaften und
die Mandatsträger*innen.
Das Frauenstatut und das Vielfaltsstatut zu leben bedeutet dabei mehr als die
Einhaltung formaler Vorgaben bei der Besetzung von Listen, Gremien und
Funktionen. Alle Mitglieder tragen Verantwortung dafür, sich mit patriarchalen
Strukturen und den eigenen Verhaltens- und Handlungsmustern auseinanderzusetzen
und zu einer Parteikultur beizutragen, in der FLINTA*-Personen gleichberechtigt
teilhaben, sich einbringen und dauerhaft politisch engagieren können.
Dies gilt insbesondere für die alltägliche Arbeit in Stadtteilgruppen,
Arbeitsgemeinschaften und anderen Parteistrukturen. Diese müssen so gestaltet
sein, dass FLINTA*-Personen kontinuierlich eingebunden, gehört und in ihrem
politischen Engagement unterstützt werden. Gleichstellung darf nicht erst dann
zum Thema werden, wenn vor Wahlen Kandidat*innen für Listen gesucht oder
innerparteiliche Funktionen besetzt werden. Vielmehr müssen während der gesamten
Wahlperiode Strukturen und eine Atmosphäre geschaffen werden, die die aktive
Beteiligung von Frauen fördern und verhindern, dass bestehende Hürden dazu
führen, dass FLINTA*Personen sich aus der politischen Arbeit zurückziehen oder
die Partei verlassen.
Der Kreisvorstand trägt für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser
Strukturen eine besondere Verantwortung. Er wird gebeten, eine Frau* aus dem
Vorstand als frauen- und genderpolitische Ansprechpartnerin zu benennen. Diese
unterstützt den Kreisverband dabei, Gleichstellung und die Umsetzung des
Frauenstatuts stärker in der politischen und innerparteilichen Arbeit zu
verankern. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Austauschs findet
mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Treffen zwischen dem Kreisvorstand,
den Sexismusbeauftragten und der Koordination der AG Frauen statt. Dabei sollen
aktuelle Entwicklungen, strukturelle Herausforderungen sowie mögliche Maßnahmen
zur Stärkung der innerparteilichen Gleichstellung und zur Umsetzung des
Frauenstatuts beraten werden. An diesem Austausch sollen sich ausdrücklich
Mitglieder aller Geschlechter beteiligen, da feministische Politik und die
Umsetzung des Frauenstatuts eine gemeinsame Verantwortung des gesamten
Kreisverbands sind.
Zur Weiterentwicklung der innerparteilichen Gleichstellung und zur konsequenten
Umsetzung des Frauenstatuts werden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Veranstaltungen zu Feminismus und Gleichstellung
Ergänzend zu der im Frauenstatut vorgesehenen Kreismitgliederversammlung mit
frauenpolitischem Schwerpunkt wird mindestens eine weitere Veranstaltung pro
Kalenderjahr verbindlich dem Schwerpunkt Feminismus und Gleichstellung gewidmet
und frühzeitig in die Jahresplanung aufgenommen. Diese kann als öffentliche
Veranstaltung oder als Mitgliederabend durchgeführt werden und soll Raum für
politische Bildung, Austausch und die vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellen
feministischen und gleichstellungspolitischen Themen bieten. Diese müssen so
gestaltet sein, dass FLINTA*-Personen sich einbringen, gehört werden und
kontinuierlich eingebunden fühlen sowie in ihrem politischen Engagement
unterstützt werden. Die AG Frauen sowie die Sexismusbeauftragten sind bei der
Vorbereitung angemessen einzubeziehen. Dabei sollen regelmäßig aktuelle
politische Herausforderungen, die Umsetzung des Frauenstatuts sowie Strategien
gegen Sexismus und Diskriminierung thematisiert werden. Auch externe
Referent*innen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen können hierzu eingeladen
werden. Der Kreisvorstand wird gebeten, auf eine niedrigschwellige Teilnahme
hinzuwirken und geeignete Rahmenbedingungen — insbesondere hinsichtlich
Barrierefreiheit, Vereinbarkeit mit Familie und Beruf – zu berücksichtigen
2. Bericht der Sexismusbeauftragten und des Antidiskriminierungsteams
Auf der ersten Kreismitgliederversammlung im Kalenderjahr, berichten die
Sexismusbeauftragten sowie das Antidiskriminierungsteam über ihre Arbeit des
vergangenen Jahres.
Der Bericht soll insbesondere anonymisierte Angaben zu gemeldeten Vorfällen,
Beratungs- und Unterstützungsfällen enthalten. Dabei ist jederzeit auf den
Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit zu achten.
Zudem soll über durchgeführte Veranstaltungen und Präventionsmaßnahmen sowie
strukturellen Herausforderungen innerhalb des Kreisverbands berichtet werden.
Auch können Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Prävention von Sexismus und
Diskriminierung sowie zur Stärkung einer diskriminierungssensiblen Parteikultur
ausgesprochen werden.
3. Evaluation des Frauenstatuts
Bis zur nächsten Frauenversammlung wird eine Evaluation des Frauenstatuts
durchgeführt. Ziel ist es, die Wirksamkeit bestehender Regelungen zu überprüfen
und gegebenenfalls Weiterentwicklungsbedarfe zu identifizieren.
Dabei ist insbesondere die Anwendung des Frauenstatuts im Rahmen der
Kommunalwahl 2026 zu evaluieren. Die Ergebnisse sind der nächsten
Frauenversammlung sowie der darauffolgenden Kreismitgliederversammlung
vorzulegen.
4. Budget für feministische Veranstaltungen
Der Kreisvorstand wird gebeten, bei künftigen Haushaltsplanungen Gender-
Budgeting einzuführen und im Rahmen des Strukturprozesses eine langfristige
Lösung für die Finanzierung von Veranstaltungen zu den Themen Feminismus und
Gleichstellung zu entwickeln.
Das Budget soll jährlich inflationsangepasst fortgeschrieben werden.
Sofern Veranstaltungen gemeinsam mit anderen Organisationen oder Parteien
durchgeführt werden, sollen künftig alle Mitorganisatorinnen beziehungsweise
mitveranstaltenden Organisationen angemessen an den entstehenden Kosten
beteiligt werden. Die Beteiligung wird transparent und öffentlich kommuniziert.
5. Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenstatuts
Im Rahmen des laufenden Strukturprozesses des KV Frankfurt am Main sollen
konkrete Maßnahmen zur Förderung von FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben,
Intergeschlechtliche, Nicht-binäre, Trans und Agender) sowie zur besseren
Umsetzung des Frauenstatuts entwickelt und vorgestellt.
Darüber hinaus soll die Bekanntmachung des Frauenstatuts innerhalb der
Mitgliedschaft gestärkt werden. Insbesondere bei der Ansprache und Einbindung
von Neumitgliedern sowie im Rahmen von Neumitgliedertreffen ist auf eine
angemessene Vermittlung hinzuwirken.
Bei der Gewinnung, Ansprache und Förderung von Kandidaturen für Ämter, Mandate
und innerparteiliche Funktionen soll die gleichberechtigte Teilhabe von FLINTA*-
Personen gezielt berücksichtigt und aktiv unterstützt werden.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Förderung und Unterstützung von jungen,
alleinerziehenden FLINTA*-Personen sowie FLINTA*-Personen mit Behinderungen oder
Migrationsgeschichte gelegt werden. Hierzu sollen insbesondere Mentoring-,
Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote ausgebaut sowie bestehende strukturelle
Hürden identifiziert und abgebaut werden.
Ziel ist es, die Vielfalt von FLINTA*-Personen im Kreisverband sichtbarer zu
machen und ihre politische Teilhabe auf allen Ebenen nachhaltig zu stärken. Dazu
bedarf es einer stetigen Weiterentwicklung und Einbeziehung des
Vielfaltsstatuts.
Begründung
Das Frauenstatut und das Vielfaltsstatut sind zentrale Errungenschaften unserer Partei und Ausdruck unserer grünen Gründungsgeschichte. Sie stehen für den Anspruch, FLINTA*-Personen in politischen Strukturen konsequent zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen sicherzustellen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind bis heute die politische Kraft, die Gleichstellung innerparteilich am konsequentesten organisiert und verbindlich verankert hat. Darauf sind wir stolz.
Gleichzeitig gilt: Auch bewährte Strukturen müssen regelmäßig überprüft, erklärt und weiterentwickelt werden. In den vergangenen Jahren sind viele neue Mitglieder aus unterschiedlichen Gründen zu uns gekommen — aus Sorge um die Klimakrise, angesichts des gesellschaftlichen Rechtsrucks oder zur Verteidigung demokratischer Werte. Dieses Engagement stärkt unsere Partei und ist von großer Bedeutung.
Zugleich zeigt sich jedoch, dass vielen Mitgliedern die Geschichte, Bedeutung und konkrete Umsetzung des Frauenstatuts und des Vielfaltsstatus nicht ausreichend bekannt sind. Dieses Wissen darf nicht vorausgesetzt werden, sondern muss aktiv vermittelt und gemeinsam getragen werden.
Darüber hinaus erleben auch wir, dass die Ziele des Frauenstatuts und des Vielfaltsstatus nicht immer vollständig erreicht werden.
Bei der vergangenen Kommunalwahl konnten 16 von insgesamt 19 Listen paritätisch aufgestellt werden. Bei drei Listen traf das nicht zu. In zwei Fällen betraf dies die hinteren Listenplätze, die der Vervollständigung der Listen dienten und für die sich keine weiteren Frauen zur Kandidatur bereit erklärt hatten. In einem weiteren Fall konnte aufgrund der geringen Zahl an Mitgliedern vor Ort keine durchgehend paritätische Liste aufgestellt werden. Auch wenn damit die große Mehrheit der Listen den Anforderungen des Frauenstatuts entsprach und die Abweichungen jeweils konkrete Gründe hatten, sollten diese Erfahrungen zum Anlass genommen werden, bestehende Strukturen und Verfahren zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, die Voraussetzungen dafür zu verbessern, dass künftig alle Listen paritätisch besetzt werden. Angesichts fortbestehender frauenfeindlicher und sexistischer Strukturen in Politik und Gesellschaft sehen wir uns in der Verantwortung, unsere Partei widerstandsfähig und solidarisch aufzustellen. Dazu gehört, dass alle Mitglieder über die Inhalte und die Umsetzung des Frauenstatuts und des Vielfaltsstatuts informiert sind und dass Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe verstanden wird. Der Kreisvorstand trägt hierbei eine besondere Verantwortung: Er muss die Umsetzung des Frauenstatuts und des Vielfaltsstatuts aktiv begleiten, die notwendige politische Bildung fördern und konsequent gegen Sexismus und Diskriminierung vorgehen.
Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass feministische Politik im Kreisverband Frankfurt als Querschnittsaufgabe verstanden und das Frauenstatut und das Vielfaltsstatus als lebendige Bestandteile unserer politischen Praxis gestärkt wird. Nur wenn wir unsere eigenen Grundsätze glaubwürdig leben, können wir auch gesellschaftlich überzeugend für Frauenrechte, Gleichstellung und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft eintreten.
