Der bisherige Antragstext lehnt die Bezahlkarte „grundsätzlich“ ab, um dann aber in Begründung Forderungen und Bedingungen zu formulieren unter denen eine Bezahlkarte akzeptabel wäre. Das ist ein inhaltlicher Widerspruch. Die neue Formulierung bezieht ebenfalls eine ablehnende Position, lässt aber die Möglichkeit zu, einer solchen Karte dann zu zustimmen, wenn die Bedingungen erfüllt werden.
Die Bezahlkarte wird kommen, sie ist auf Bundesebene beschlossen. Nun kommt es darauf an, „das Schlimmste“ zu verhindern, und eine diskriminierungsfreie Umsetzung durchzusetzen.