| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 12.11.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2026, 08:52 |
Verschiebung der Wahl des Antidiskriminierungsteams
Antragstext
Die Neuwahl der Antidiskriminierungsbeauftragten, der Antisemitismusbeauftragten
und der Awarenessbeauftragten wird auf das Jahr 2027 verschoben.
Im Rahmen des laufenden Strukturprozesses, der nach derzeitiger Planung bis Juni
2027 abgeschlossen sein soll, wollen wir auch die Zusammensetzung und die
Aufgabenprofile des Teams der Antidiskriminierungs-, Awareness- und
Antisemitismusbeauftragten neu diskutieren und gegebenenfalls weiterentwickeln.
Ziel ist es, wirksame und gut aufeinander abgestimmte Strukturen zu schaffen,
die Diskriminierung und Ausgrenzung verhindern und allen Mitgliedern einen
möglichst barrierearmen Zugang zu Debatten, Aufgaben und Ämtern in unserem
Kreisverband ermöglichen. Gleichzeitig laufen gerade auf Landesebene ebenso
Strukturgespräche, welche die Umsetzung des im „Statut gegen sexuelle
Belästigung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ geforderten Maßnahmen in den Landes- und
Kreisverbänden zum Ziel hat.
Bis zum Abschluss dieser beiden Prozessesse und einer anschließenden Neuwahl ist
die Ansprechbarkeit in diesen Bereichen sichergestellt: Die beiden bisherigen
Awarenessbeauftragten Liisa Pärssinen und Moritz Bartak sowie die beiden
bisherigen Antidiskriminierungsbeauftragten Sue Ehmisch und Dorothee Mundorf
haben sich bereit erklärt, weiterhin als Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu
stehen.
Alle Mitglieder, die diskriminierendes oder ausgrenzendes Verhalten erleben oder
beobachten, können sich an diese Personen wenden. Sie nehmen die Anliegen und
Fälle auf und leiten sie mit einem Handlungsvorschlag an den Kreisvorstand
weiter.
Außerdem verweisen wir auf die Ombudsleute des Landesverbandes von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, die für alle hessischen Mitglieder ansprechbar sind.
Von dieser Regelung unberührt bleiben die Positionen der Sexismusbeauftragten.
Ihre Benennung und ihr Aufgabenbereich sind bereits im Frauenstatut geregelt und
sie sind bis zum Ende der derzeitigen Vorstandswahlperiode (Juni 2027) benannt.
Begründung
Wir wollen im Rahmen des Strukturprozesses die Arbeit der Beauftragten für Antidiskriminierung, Awareness und Antisemitismus weiter entwickeln und wo notwendig neu strukturieren. Dies soll auch in Abstimmung mit dem bisherigen Team stattfinden. In dieser Phase scheint eine Neuwahl nicht sinnvoll. Wir sind den genannten bisherigen Beauftragten dankbar, dass sie so lange weiter als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
