Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 14.09.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (KV Frankfurt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.09.2024, 23:10 |
Frankfurt für einen paritätischen und offenen Debattenraum – Änderungsantrag zum Landesparteirat
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Der Kreisvorstand möge zum nächsten Landesparteirat am 21. September 2024 in
Gießen einen Änderungsantrag zum Antrag „Basisdebatte zu einem
Landesdelegiertensystem für hessische Grüne ermöglichen“ stellen.
Dieser Änderungsantrag wird folgende Änderungen für Punkt 2b enthalten:
- Die zu gründende Gruppe wird nicht, wie vorgeschlagen, aus einer Person
pro Kreisverband zusammengestellt. Stattdessen wird jeder Kreisverband in
dieser Gruppe mit zwei Personen vertreten sein. Diese werden paritätisch
bestimmt.
- Die konstituierende Sitzung für die Vertreter*innengruppe wird nicht für
den 31. Oktober 2024 angedacht. Stattdessen benennen die Kreisverbände bis
zum 31. Januar 2025 ihre Mitglieder für die zu gründende Gruppe. Die
konstituierende Sitzung findet nach dem abgeschlossenen Ernennungsprozess
statt.
Der Kreisvorstand wird sich für die Übernahme dieser Änderungen bei den
Antragsteller*innen einsetzen und diese ggf. zur Abstimmung stellen.
Begründung
Als feministische Partei ist es uns ein Anliegen, in jedem Gremium für eine paritätische Verteilung und Repräsentation zu sorgen. Daher ist es nur nachvollziehbar, wenn auch dieses Gremium quotiert besetzt wird. Am effektivsten ist die Einhaltung durch das Entsenden von zwei Mitgliedern in diese Gruppe: durch einen Frauenplatz und einen offenen Platz.
- Die Debatte um die Änderungen an den hessischen Parteitagen, von einer Mitgliederversammlung zu einem Delegiertensystem, muss ergebnisoffen und in der Breite der Partei diskutiert werden. Dieses Ziel hat sich der Frankfurter Kreisverband am 29. Juni 2024 selbst gesetzt. Um daran festzuhalten, ist es nur sinnvoll, wenn den Kreisverbänden für die interne Debatte und die Ernennung von Repräsentantinnen genügend Zeit gegeben wird. Nach der Einbringung dieses Antrags bleiben lediglich 40 Tage bis zur Frist am 31. Oktober. Mit der Verlängerung bis zum 31. Januar soll es den Kreisverbänden ermöglicht werden, Debattenräume zu öffnen und sich inhaltlich mit der Ausgestaltung von Landesparteitagen auseinanderzusetzen. Die Bestimmung von Repräsentantinnen für die Kreisverbände kann erst am Ende dieser Debatten stehen.